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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 4 KR 87/16   

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https://dejure.org/2020,76911
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 4 KR 87/16 (https://dejure.org/2020,76911)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.02.2020 - L 4 KR 87/16 (https://dejure.org/2020,76911)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - L 4 KR 87/16 (https://dejure.org/2020,76911)
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  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 4 KR 87/16
    Nach Auffassung des BSG ist für eine Anspruchsbegründung aufgrund grundrechtsorientierter Auslegung regelmäßig kein Raum mehr, wenn der GBA nach nicht zu beanstandender Prüfung zu einer negativen Bewertung gelangt ist, denn dann ist auch verfassungsrechtlich gegen den Ausschluss einer Behandlungsmethode aus dem Leistungskatalog der GKV nichts einzuwenden, weil nach dem maßgeblichen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse medizinische Notwendigkeit, diagnostischer und therapeutischer Nutzen sowie Wirtschaftlichkeit nicht hinreichend gesichert sind (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 1 KR 24/06 R = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 4 KR 87/16
    An die Entscheidung des GBA sind KKen und Gerichte gebunden (BSG, Urteil vom 4. April 2006, B 1 KR 12/05 R = SozR 4-2500 § 27 Nr. 8).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 4 KR 87/16
    Das BVerfG hat dies bislang ausdrücklich offengelassen (BVerfG, 29. November 2007, 1 BvR 2496/07 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2012 - L 4 KR 5054/10

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer ambulanten Behandlung mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 4 KR 87/16
    So hat das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 27 April 2012, L 4 KR 5054/10 ausgeführt, dass es bezüglich der Behandlung mittels Hyperthermie an einer auf Indizien gestützten, nicht ganz fernliegenden Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf fehle; es existierten keinerlei Veröffentlichungen hinreichend valider Daten, die eine Wirksamkeit der Hyperthermie im Falle eines Glioblastoms hinreichend belegen könnten.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - L 11 KR 3597/13

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für Hyperthermiebehandlung bei einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 4 KR 87/16
    In einer Entscheidung vom 24. Juni 2014 hat der 11. Senat des LSG Baden-Württemberg ebenfalls eine auf Indizien gestützte nicht ganz fernliegende Aussicht wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bezüglich der angewandten Hyperthermie abgelehnt (L 11 KR 3597/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 4 KR 205/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 4 KR 87/16
    Hinsichtlich der Voraussetzung für eine wirksame Verpflichtung verweise die Kammer auf die Ausführung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 10. Januar 2012, L 4 KR 205/08 und mache sich diese zu Eigen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2017 - L 4 KR 107/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 4 KR 87/16
    Der erkennende Senat hat sich u.a. in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2017, L 4 KR 107/15, mit der Hyperthermie bei einem rezidivierenden Mammakarzinom befasst und Kostenerstattung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verneint.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 4 KR 87/16
    Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) es mit dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip und dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG für nicht vereinbar erklärt, einem gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für eine brustvergrößernde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 4 KR 87/16
    Insofern sei auch auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. September 2012, B 1 KR 3/12 R zu verweisen.
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 4 KR 87/16
    Er setzt daher im Regelfall voraus, dass die selbstbeschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, welche die KKen allgemeiner Natur nach als Sach- oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V) zu erbringen haben (vgl. dazu BSG, Urteil vom 24. September 1996, 1 RK 33/95 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11; Urteil vom 14. Dezember 2006, B 1 KR 8/06 R = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12; Urteil vom 26. September 2009, B 1 KR 3/06 R = SozR 4-2500 § 27 Nr. 11).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

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